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Auf dieser Seite veröffentlichen wir in losen Abständen Dinge, die (nicht nur) für den RAV-Fahrer von Interesse sein könnten ...

Wichtiger Hinweis - die hier aufzufindenden Meldungen sind allesamt bereits in verschiedenen Presseschriften veröffentlicht worden; eine Garantie für die Richtigkeit können wir nicht geben. Diese Notizen können und sollen auch keine Rechtsberatung ersetzen!

 

 

 


Wenn der Rußpartikelfilter eines Autos nicht richtig funktioniert, dann ist dies ein Grund, den Wagen zurückzugeben.

Im vorliegenden Fall hatte sich die Motorsteuerung eines Neuwagens immer wieder auf Notlauf geschaltet, weil der Partikelfilter verstopft war. Nach 14 Werkstattaufenthalten wollte der Besitzer sein Geld zurück. Das OLG Stuttgart gab ihm Recht. Dabei widersprach das Gericht auch der Auffassung des Fahrzeugherstellers, der "Freibrenn-Fahrten" auf der Autobahn vorschrieb, um den Filter wieder gängig zu machen.
(Az. 3U 236/07, Quelle: Nürnberger Nachrichten, 19.07.2008)
Kommentar vom Admin: Wenn sich der Grundtenor dieses Urteils zukünftig bei ähnlichen Streitigkeiten durchsetzen sollte, sind gravierende Auswirkungen für nahezu alle Hersteller von Diesel-PKW zu erwarten. Es ist branchenweit bekannt, dass Fahrzeuge, die nicht regelmäßig über längere Zeit mit ausreichend hohen Abgastemperaturen betrieben werden (also auf längeren Überland- oder Autobahnstrecken), zum Verstopfen der Filtersysteme mit anschließendem Aufleuchten der Diagnoseleuchte sowie evtl. Notfahrprogramm neigen. Etliche Hersteller haben entsprechende Hinweise in ihre Betriebsanleitungen aufgenommen; leider ist im vorliegenden Fall nicht bekannt, um welchen Fahrzeugtyp es sich handelt und ob ein entsprechender Hinweis bzgl. der Erfordernis von "Freibrennfahrten" im Betriebshandbuch vorhanden war.

 


 

Ärger an der Ampel - was ist zu tun, wenn Dauerrot angezeigt wird?

Laut einer Entscheidung des OLG Hamm kann bei einer Ampel mit Dauerrot nur dann von einem Funktionsfehler ausgegangen werden, wenn das Rotlicht "wesentlich länger" als drei Minuten ununterbrochen leuchtet. Nur nach einer angemessenen Wartezeit darf die Kreuzung dann trotzdem überquert werden (der ADAC rät zu einer Wartezeit von fünf Minuten). Wer dann losfährt, sollte aber besondere Vorsicht walten lassen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Gefährdung des Querverkehrs ausgeschlossen werden muss. Kommt es zu einem Unfall, so wird dem Fahrer, der Dauerrot hatte, die volle Schuld auferlegt.
An Bedarfsampeln (z.B. vor Baustellen) muss aber gegebenenfalls mit längerer Wartezeit gerechnet werden.

(Az. 2 Ss OWi 486/99, Quelle: Nürnberger Nachrichten, 20.09.2008)

 

Der ADAC schreibt ergänzend zum selben Thema:

Bedarfsgesteuerte Ampeln schalten erst dann auf Grün, wenn sich ein Fahrzeug nähert. Mit Hilfe von Induktionsschleifen in der Fahrbahn reagieren die Ampeln auf Metall. Manchmal werden Kraft- oder Fahrräder mangels Masse von ihnen nicht erkannt. Sie dürfen dann tatsächlich bei Rot fahren - allerdings erst nach einer "angemessenen Wartezeit". Diese sollte wesentlich länger ausfallen als zwei Schaltphasen. Danach können Sie sich in die Kreuzung vortasten und unter größtmöglicher Vorsicht die Strasse überqueren. Diese Regelung gilt auch für Autofahrer.


 

 

 


 

 

 
 
Letzte Aktualisierung: 22.03.2011
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