Auf dieser Seite veröffentlichen wir in losen Abständen Dinge, die
(nicht nur) für den RAV-Fahrer von Interesse sein könnten ...
Wichtiger Hinweis - die hier aufzufindenden
Meldungen sind allesamt bereits in verschiedenen Presseschriften
veröffentlicht worden; eine Garantie für die Richtigkeit können wir
nicht geben. Diese Notizen können und sollen auch keine Rechtsberatung
ersetzen!
Wenn der
Rußpartikelfilter eines Autos nicht richtig funktioniert, dann
ist dies ein Grund, den Wagen zurückzugeben.
Im vorliegenden Fall hatte sich die Motorsteuerung eines Neuwagens immer
wieder auf Notlauf geschaltet, weil der Partikelfilter verstopft war.
Nach 14 Werkstattaufenthalten wollte der Besitzer sein Geld zurück. Das
OLG Stuttgart gab ihm Recht. Dabei widersprach das Gericht auch der
Auffassung des Fahrzeugherstellers, der "Freibrenn-Fahrten" auf der
Autobahn vorschrieb, um den Filter wieder gängig zu machen.
(Az. 3U 236/07, Quelle: Nürnberger Nachrichten, 19.07.2008)
Kommentar vom Admin: Wenn sich der
Grundtenor dieses Urteils zukünftig bei ähnlichen Streitigkeiten
durchsetzen sollte, sind gravierende Auswirkungen für nahezu alle
Hersteller von Diesel-PKW zu erwarten. Es ist branchenweit bekannt, dass
Fahrzeuge, die nicht regelmäßig über längere Zeit mit ausreichend hohen
Abgastemperaturen betrieben werden (also auf längeren Überland- oder
Autobahnstrecken), zum Verstopfen der Filtersysteme mit anschließendem
Aufleuchten der Diagnoseleuchte sowie evtl. Notfahrprogramm neigen. Etliche
Hersteller haben entsprechende Hinweise in ihre Betriebsanleitungen
aufgenommen; leider ist im vorliegenden Fall nicht bekannt, um welchen
Fahrzeugtyp es sich handelt und ob ein entsprechender Hinweis bzgl. der
Erfordernis von "Freibrennfahrten" im Betriebshandbuch vorhanden war.
Ärger an der Ampel - was ist zu tun, wenn
Dauerrot angezeigt wird?
Laut einer Entscheidung des OLG Hamm kann
bei einer Ampel mit Dauerrot nur dann von einem Funktionsfehler ausgegangen
werden, wenn das Rotlicht "wesentlich länger" als drei Minuten
ununterbrochen leuchtet. Nur nach einer angemessenen Wartezeit darf die
Kreuzung dann trotzdem überquert werden (der ADAC rät zu einer Wartezeit
von fünf Minuten). Wer dann losfährt, sollte aber besondere Vorsicht
walten lassen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Gefährdung des
Querverkehrs ausgeschlossen werden muss. Kommt es zu einem Unfall, so wird
dem Fahrer, der Dauerrot hatte, die volle Schuld auferlegt.
An Bedarfsampeln (z.B. vor Baustellen) muss aber gegebenenfalls mit
längerer Wartezeit gerechnet werden.
(Az. 2 Ss OWi 486/99, Quelle: Nürnberger Nachrichten,
20.09.2008)
Der ADAC schreibt ergänzend zum selben Thema:
Bedarfsgesteuerte Ampeln
schalten erst dann auf Grün, wenn sich ein Fahrzeug nähert. Mit Hilfe von
Induktionsschleifen in der Fahrbahn reagieren die Ampeln auf Metall.
Manchmal werden Kraft- oder Fahrräder mangels Masse von ihnen nicht
erkannt. Sie dürfen dann tatsächlich bei Rot fahren - allerdings erst
nach einer "angemessenen Wartezeit". Diese sollte wesentlich länger
ausfallen als zwei Schaltphasen. Danach können Sie sich in die Kreuzung
vortasten und unter größtmöglicher Vorsicht die Strasse überqueren.
Diese Regelung gilt auch für Autofahrer.
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